Beitrittserklärung
Einwilligungserklärung
1) Die Erhebung und Speicherung sowie Verarbeitung und Nutzung dieser und anderer personenbezogener Daten im Sinne der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), insbesondere bei Veranstaltungen von Kreishandwerkerschaft und Innung, ist zur Erfüllung ihrer
gesetzlichen Aufgaben und rechtlichen Verpflichtungen sowie zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen, insbesondere hinsichtlich der
mitgliedschaftlichen Beziehungen, erforderlich. Eine Verpflichtung, evtl. erforderliche Einwilligungen zu erteilen, besteht nicht und erteilte
Einwilligungen können jederzeit - einzeln oder insgesamt - für die Zukunft widerrufen werden. Ein evtl. Widerruf ist an die
Kreishandwerkerschaft Groß-Gerau an handwerk@kh-gg.de oder postalisch an die Adresse Am Marktplatz 19, 64521 Groß-Gerau, zu richten.
In diesem Fall werden die aufgrund einer Einwilligung erhobenen und gespeicherten Daten gelöscht.
2) Sie können Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, bei Unrichtigkeit dieser Daten deren Berichtigung und
bei unzulässiger Speicherung ihre Löschung fordern sowie Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einlegen. Außerdem haben Sie das Recht, der
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen, soweit besondere Gründe vorliegen.
3) Ihre Daten werden grundsätzlich gelöscht, sobald der Zweck ihrer Verarbeitung entfällt. Das gilt insbesondere dann nicht, wenn
darüberhinausgehende, gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine evtl. Weitergabe Ihrer Daten erfolgt ausschließlich aufgrund
gesetzlicher Verpflichtungen an öffentliche Stellen, die Ihre Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen, oder an natürliche
bzw. juristische Personen des Privatrechts, die ein berechtigtes Interesse an der Verwendung Ihrer Daten darlegen, oder wenn eine
ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
4) In Kenntnis dieser Informationen (Art. 13 DSGVO) willige(n) ich/wir ein, dass Innung und Kreishandwerkerschaft
- die o.a. wie auch andere personenbezogene Daten, insbesondere bei Veranstaltungen von Innung und Kreishandwerkerschaft, erheben und speichern sowie verarbeiten und nutzen und auch im Rahmen ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Medienform unabhängig publizieren dürfen (Pressemitteilungen, Presseveröffentlichungen, Mitgliederlisten etc.);
- gem. § 73 der Innungssatzung als Grundlage für die Beitragsermittlung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft die Lohn- und Gehaltssumme des o.a. Unternehmens abrufen dürfen;
- an sie zu leistende Zahlungen per Lastschrift von dem o.a. Konto einziehen dürfen, sofern eine SEPA-Lastschrift erteilt wurde